Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen
KOSTENÜBERNAHME DER TECHNIKER KRANKENKASSE
Seit dem 01.01.2012 übernimmt die Techniker Krankenkasse (TK) unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Kosten für osteopathische Behandlungen.
Die osteopathische Behandlung muss von einem Arzt veranlasst werden, was entsprechend zu bescheinigen ist.
Der behandelnde Osteopath muss Mitglied eines Berufsverbandes sein.
Diesem Anspruch wird
Osteomedico durch seine Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. gerecht.
Die Kostenübernahme umfasst 80 % des Rechnungsbetrages, aber maximal 60 € pro Sitzung.
Die TK übernimmt, unter der genannten Konditionen, die Kosten für nicht mehr als 6 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Die Kosten sind zunächst vom Patienten zu zahlen und die Rechnung ist danach bei der TK einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/o/osteopathie/405096