Gesetzlich Versicherte
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse genau nach, unter welchen Umständen Sie Zuschüsse für Ihre Behandlung erhalten.
In der Regel ist eine Verordnung/Rezept über osteopathische Behandlungen erforderlich, die eine Diagnose des Arztes enthält.
Beispiel: 6 x osteopathische Behandlung
Diag.: Rückenschmerzen
Von einigen wenigen privaten Krankenkassen werden die Behandlungskosten komplett übernommen. Inzwischen erstatten einige Krankenkassen zumindest einen Anteil von Osteopathiebehandlungen. Welche individuellen Vorraussetzungen gefragt sind, bzw. die Höhe der Erstattung/Zuschüsse erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse.
Privat Versicherte
Sie können von uns als Heilpraktiker osteopathisch behandelt werden. Sie bekommen dann im Anschluss einer Behandlung eine Rechnung.
Bitte besprechen Sie dies bei der Terminvereinbarung.
Fragebögen
Hier finden Sie Fragebögen für Ihre Behandlung:
Fragebogen für die Behandlung von Kindern
Fragebogen für die Behandlung von Erwachsenen